Herzog & Biendarra

Rechtsanwaltskanzlei mit Notar

Ihr Recht in guten Händen
Uwe Biendarra

Notar

Neben unseren kompetenten Rechtsanwälten stehen wir Ihnen auch mit einem eigenen Notarbereich für jedwede Beurkundung zur Verfügung. Rechtsanwalt Uwe Biendarra ist nicht nur Fachanwalt für Familienrecht, sondern auch Notar. Er ist Ihr erster Ansprechpartner, wenn es um einen Hauskauf oder eine Eintragung ins Handelsregister geht. Auch die Beglaubigung einer Urkunde kann er vornehmen. Unsere Mandanten genießen somit umfangreiche juristische Dienstleistungen aus einem Haus.

Typische Angelegenheiten eines Notars 

Juristische Laien wissen oft nicht, dass in vielen Lebenssituationen ein Notar gebraucht wird, um bestimmte Rechtsgeschäfte und Erklärungen rechtswirksam werden zu lassen. In anderen Konstellationen wird eine Beurkundung zwar nicht zur Rechtswirksamkeit benötigt, schafft aber die dringend erwünschte rechtliche und faktische Klarheit zwischen Parteien.

Denken Sie bei Tätigkeiten eines Notars an

  • einen Ehevertrag.
  • eine Scheidungsfolgenvereinbarung.
  • Regelungen zum Unterhalt.
  • vom Gesetz abweichende Gestaltungen beim Zugewinnausgleich.
  • eine Erbauseinandersetzung.

Grundstücksrecht

Kein Geschäft über Haus oder Grundstück, auch kein Verkauf desselben, erfolgt ohne notarielle Beurkundung. Hier geht es nicht nur um den Kaufvertrag, sondern um das gesamte Grundstücksrecht mit

  • der Gestaltung einer Grunddienstbarkeit (z.B. Wegerecht).
  • einer Regelung zu einem Wohnrecht.
  • der Eintragung von Nießbrauch, Grundschuld oder Hypothek.
  • einer Regelung zum Altenteil.

Auch ein Übergabevertrag oder eine Schenkung im Wege der vorweggenommenen Erbfolge ist vielfach Bestandteil des Notargeschäftes.

Erbrecht

Neben dem Familienrecht ist es vor allem das Erbrecht, das bei Notaren eine Rolle spielt. Unser Notar Uwe Biendarra berät z.B. im Hinblick auf Testamente und hier zu speziellen Formen wie dem Berliner Testament, einem Erbvertrag, Vermächtnis und zum Erbe an sich und beurkundet die erarbeiteten Lösungen.

Gesellschaftsrecht

Gesellschaften können vielfach nur unter Mitwirkung eines Notars errichtet und gestaltet werden. Das gilt für die Gesellschaft mit beschränkter Haftung ebenso wie für eine Aktiengesellschaft.

General- und Vorsorgevollmacht mit Patientenverfügung

Weiterhin werden die Regelungen der persönlichen Angelegenheiten immer wichtiger, hier seien die Patientenverfügung und die Vorsorgevollmacht zu nennen. Diese sind erforderlich, um im Falle der eigenen Handlungsunfähigkeit durch Krankheit oder Unfall eine Vertrauensperson in die Lage zu versetzen, Ihrem Willen gegenüber Ärzten pp. Geltung zu verschaffen.

Was Sie zum Notar noch wissen sollten

Notare korrespondieren mit Behörden und Gerichten, wie z.B. dem Katasteramt, dem Handels- oder Vereinsregister, dem Nachlassgericht etc. damit u.a. entsprechende gesetzliche Formvorschriften erfüllt werden.

Als unabhängige Amtsperson darf Ihr Notar besonderes Vertrauen in Anspruch nehmen, das ihn seinerseits zu größter Sorgfalt bei der Wahrnehmung seiner Geschäfte verpflichtet.