Herzog & Biendarra

Kanzlei – Vielfalt und Kompetenz

Ihr Recht in guten Händen

Ihr Recht in guten Händen- dafür stehen wir ein!

Viele Mandanten wünschen sich in juristischen Angelegenheiten kurze Wege und feste Ansprechpartner, die sie kennen und denen sie vertrauen. Wir bedienen dieses Vertrauen, indem wir Beratung und gerichtliche Vertretung in allen wesentlichen Bereichen anbieten. Unser Anwaltsteam deckt alle wichtigen Rechtsgebiete ab. Da Herr Rechtsanwalt Uwe Biendarra auch gleichzeitig Notar ist, hält dies die Wege zu weiteren juristischen Dienstleistungen erfreulich kurz und komfortabel.

Exzellentes Fachwissen und Vertiefungen

In Rechtsanwalt und Notar Uwe Biendarra finden Sie einen Fachanwalt für Familienrecht. Rechtsanwalt Welf Spörlein ist Fachanwalt für Sozialrecht und hat außerdem auch den Fachanwaltskurs für Verwaltungsrecht erfolgreich absolviert. Auch Rechtsanwältin Annette Falk hat den Fachanwaltskurs im Medizinrecht bereits erfolgreich abgeschlossen. Vielfalt schließt Expertenwissen ein.

Vorteile der Beratung in einem Hause

Nicht nur kurze Wege, sondern auch die Aktivierung von Synergien zwischen den Anwälten kennzeichnen eine umfassende rechtliche Betreuung in einem Haus. Die Mandanten und ihre Umstände sind bekannt, was die bestmögliche Vertretung in den juristischen Angelegenheiten sichert. Die bestehende Vertrauensbasis kommt ebenfalls dem Erfolg zugute.

Mediation

Schließlich sind wir auch konfliktvermeidend bzw. lösend für Sie tätig.

Herr Rechtsanwalt Biendarra ist als Anwaltsmediator hierfür in besonderer Weise ausgebildet und geeignet.

Er ist auch Mitglied einer Arbeitsgemeinschaft mehrerer ausgebildeter Mediatoren verschiedener Professionen, um für jeden Fall den passenden Mediator (oder Mediatorin) anbieten zu können.

So können im Bedarfsfall auch mehrere Mediatoren zum Einsatz kommen.

Notar

Viele vertragliche Gestaltungen bedürfen der notariellen Beurkundung.

Auch diese Dienstleistung bietet Ihnen Herr Notar Uwe Biendarra  z.B. bei Grundstückskaufverträgen, testamentarischen Gestaltungen, Eheverträgen pp. an (s.a. unter Notar).