Herzog & Biendarra

Medizinrecht in der Kanzlei

Ihr Recht in guten Händen

Das Medizinrecht befasst sich vor allem mit Haftungsfällen bei medizinischen Behandlungen in der Schulmedizin. Dabei ist eine solche Haftung auch bei der Alternativmedizin nicht ausgeschlossen, wie aktuelle Fälle zeigen. Der Gesetzgeber hat in den letzten Jahren die Rechtsposition der Patienten durch die Einführung von Patientenrechten gestärkt. Die Gesundheit der Patienten steht dabei immer in Mittelpunkt. Arzthaftung ist ein sehr komplexes Rechtsgebiet. Dies sollte Betroffene nicht von der Geltendmachung ihrer Ansprüche abhalten. Rechtsanwältin Annette Falk unterstützt Sie dabei.

Typische Themenbereiche im Medizinrecht

Das Medizinrecht geht über die reine Arzthaftung hinaus. Auch das Apothekenrecht sowie das Zahnarztrecht sind von diesem komplexen Rechtsgebiet mitumfasst, ebenso wie das Chefarztvertragsrecht, das Berufsrecht der Heilberufe, das Recht der gesetzlichen und privaten Kranken- und Pflegeversicherung, das Krankenhausrecht, das Vertrags- und Gesellschaftsrecht der Heilberufe, das Vertragsarzt- und Vertragszahnarztrecht, das Vergütungsrecht sowie das Arzneimittel- und Medizinprodukterecht. Egal, ob es um eine fehlerhafte Behandlung, den Verkauf Ihrer Praxis, eine Wirtschaftlichkeitsprüfung, um die Zulassung oder Fragen zur Wahlleistungsvereinbarung geht, wir stehen Ihnen kompetent zur Seite.

Im klassischen Arzthaftungsrecht geht es meistens um
  • Aufklärungsfehler.
  • Beratungsfehler.
  • Behandlungsfehler.
  • fehlerhafte Diagnosen.
  • Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüche

Strafrechtliche Dimensionen möglich

Arzthaftung kennt nicht nur die zivilrechtliche Arzthaftung, sondern auch die strafrechtliche Arzthaftung. Insoweit sind Regressfälle oft doppelt komplex.

Wir stehen Ihnen zur Seite, wenn es um Ihr gutes Recht rund um das Medizinrecht geht.