Herzog & Biendarra

Unfallschadens- und Bußgeldrecht

Ihr Recht in guten Händen

Unfälle können jedermann jederzeit treffen. Deren Rechtsfolgen können je nach ‚Art des Unfalls unterschiedlich sein. Der Arbeitsunfall mit seinem Unterfall Wegeunfall ist rechtlich etwas anderes als der Verkehrsunfall. Im ersten Fall geht es primär um Ansprüche gegen die Berufsgenossenschaft wie z.B. eine Verletztenrente oder Kostenübernahme einer Heilbehandlung. Bei letzterem drohen u.a. Bußgeld und Führerscheinentzug, möglicherweise sogar strafrechtliche Weiterungen im Verkehrsstrafrecht oder Schadensersatzansprüche.

Ereignisse im Straßenverkehr – Verkehrsrecht komplexer als gedacht

Oft wird ein Vorfall im Verkehr mit einem eher harmlosen, weil folgenlosen Ereignis wie einem Rotlichtverstoß, einem Fehlverhalten wie falsch abgebogen oder einer Überschreitung der Geschwindigkeit in Verbindung gebracht. Hier drohen regelmäßig ein Bußgeld und/oder ein Fahrverbot. Wenn Alkohol ins Spiel kommt, wird die Sachlage schon schwieriger und ein Führerscheinentzug wird greifbarer. Entsteht bei einem Verkehrsunfall ein Schaden am fremden Fahrzeug, stehen neben bußgeldrechtlichen Fragen die Schadensteilung, das Quotenvorrecht und die Schadensregulierung im Mittelpunkt. Kommt es gar zum Personenschaden, sprechen wir unter anderem von der Haftungsquote, von Schmerzensgeld, von Verdienstausfall und einem Haushaltsführungsschaden. Es geht dann mehr als um einen Schaden am Blech. Hier werden Dauerfolgen diskutiert und finanzieller Ausgleich (Schadensersatz) steht neben strafrechtlichen Sanktionen. Unfälle im Straßenverkehr werfen häufig technische Fragen auf (funktionierte der Airbag?), die nur Sachverständige klären können.

Die Folgen eines Verkehrsunfalls können sich also zwischen Bagatellschaden und Dauerfolgen bewegen. Verkehrssicherheit und Verkehrsstrafrecht erfassen weite Bereiche des täglichen Lebens. Niemand kann ausschließen, in ein entsprechendes Ereignis verwickelt zu werden.

Lassen Sie sich im Fall eines Falles unverzüglich von uns beraten.

Arbeitsunfall

Arbeitsunfälle werden durch die gesetzliche Unfallversicherung und zum Teil durch die Rentenversicherung reguliert. Hier ist ein Arbeitnehmer bei der Arbeit oder auf dem Weg dorthin betroffen. Unter Umständen bestehen Ansprüche der Versicherungsträger gegen einen dritten Schädiger. Vielfach geht es um Ansprüche auf Zahlung einer Rente oder spezifische Reha- und Umschulungsmaßnahmen bei andauernder Krankheit nach Unfall. Es sind Bezüge zum Sozialrecht gegeben.