Herzog & Biendarra

Familienrecht in der Kanzlei

Ihr Recht in guten Händen

Die Familie ist Basis verwandtschaftlicher Beziehungen. Jedermann ist Sohn, Tochter, Mutter oder Vater und Teil von Familien. Familienmitglieder sind in einem Geflecht typischer, auf Verwandtschaft basierender Rechte und Pflichten miteinander verbunden. Unterhalt gehört zu den wichtigsten Pflichten. Er kann nicht nur Kindern geschuldet sein, sondern auch Eltern. Den Wirkungen des Familienrechts kann sich niemand entziehen.

Eherecht in der Kanzlei Herzog & Biendarra

Die Ehe und ihre Beendigung sind ein praxisrelevanter Teil des Familienrechts.

Hier sind Themen angesiedelt wie
  • der vorsorgende Ehevertrag.
  • der Kindesunterhalt.
  • der Trennungsunterhalt.
  • nachehelicher Ehegattenunterhalt.
  • das Sorge- und Umgangsrecht.
  • die Scheidung und Scheidungsfolgenvereinbarung.
  • der Zugewinnausgleich.
  • der Versorgungsausgleich.
  • die Vermögensauseinandersetzung.
  • die Aufhebung einer Ehe.
  • die Aufteilung des Hausrats.
  • das Gewaltschutzverfahren.

Im Zuge einer Scheidung streiten die Parteien außerdem häufig über eine gemeinsame Immobilie, den Umgang mit den gemeinsamen Kindern und das Sorgerecht.

Rechtsanwalt Uwe Biendarra ist nicht nur Fachanwalt für Familienrecht, sondern auch Notar. Dies ermöglicht ihm auch die Regelung eherechtlicher Angelegenheiten, die einer Beurkundung bedürfen. Ferner ist Rechtsanwalt Biendarra Anwaltsmediator und kann auch in dieser Hinsicht konfliktvermeidend tätig werden.

Recht der Betreuung

Immer wichtiger wird schließlich im Familienrecht das Betreuungsrecht. Menschen werden alt oder krank, können so ihre Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln. Hier sind es vor allem die Instrumente der General- und Vorsorgevollmacht mit Patientenverfügung, die zunehmend wichtig werden, um fremden Einfluss durch eine Betreuung durch fremde Dritte zu begrenzen. Sie finden zu diesem Thema in der Kanzlei Herzog & Biendarra kompetenten Rechtsrat.

Kind im Fokus – das Umgangsrecht

Die Abstammung und das Umgangsrecht spielen nicht nur bei verheirateten Paaren eine Rolle. Vielfach müssen Väter oder Mütter von nicht ehelichen Kindern trotz der zwischenzeitlich erfolgten Gesetzesänderungen zu ihren Gunsten um den Umgang mit dem Kind kämpfen.