Herzog & Biendarra

Sozial & Sozialversicherungsrecht

Ihr Recht in guten Händen

Sozialrechtliche Ansprüche sind für viele Menschen existenziell. Wer auf Zahlungen vom Arbeitsamt oder der Krankenversicherung angewiesen ist oder Sozialhilfe braucht, kann keine zeitlichen Verzögerungen oder langwierige Auseinandersetzungen verkraften. Auch Unternehmer haben mit Sozialversicherungsträgern etwa im Rahmen von Statusfeststellungsverfahren zur Versicherungspflicht zu tun und fürchten die sozialrechtliche Betriebsprüfung.

Wir sind in allen sozialrechtlichen Angelegenheiten kompetent und engagiert an Ihrer Seite.

Jobcenter und Bürgergeld

Die gegen Leistungsempfänger festgesetzten Sanktionen sind häufig rechtswidrig, da die Besonderheiten des Einzelfalls nicht mit berücksichtigt worden sind. Oft kommt es auch zu unterschiedlichen Ansichten darüber, welche Kosten der Unterkunft als angemessen zu betrachten sind oder ob die Heizkosten und Nebenkostennachforderungen von dem Jobcenter zu übernehmen sind. Gegen Leistungskürzungen kann vor dem Sozialgericht einstweiliger Rechtsschutz nachgesucht werden.

Sozialhilfe bzw. Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung

In vielen Fällen ist die Altersrente oder aber die Rente wegen Erwerbsminderung so gering, dass Betroffene auf ergänzende staatliche Leistungen angewiesen sind. Viele Menschen scheuen den Weg „zum Amt“, obwohl sie Ansprüche auf staatliche Unterstützungen haben. Wir prüfen Ihre Möglichkeiten und beraten Sie umfassend.

Arbeits- und Wegeunfall

Bei Unfällen, die auf dem Weg zur Arbeit passieren – den sogenannten Wegeunfällen – entstehen oft Streitigkeiten mit der Berufsgenossenschaft,/den gesetzlichen Unfallversicherungsträgern über Maßnahmen wie Rente, Reha und Kur. Wir helfen Ihnen bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche ebenso wie bei Streitigkeiten über Ansprüche wegen Verletztengeld und über eine Unfallrente wegen eines erlittenen Arbeitsunfalls.

Pflegeversicherung und Pflegegrad

Von der Bewertung des Pflegegrades durch den medizinischen Dienst der Krankenkasse hängt für Betroffene viel ab. Hier bringt oft erst das Rechtsmittelverfahren Erfolg, welches wir gerne rechtlich begleiten und mit Ihnen durchführen. Die Einstufung des Pflegegrades ist relevant für die Leistungen der Pflegeversicherung, für die Inanspruchnahme eines Pflegedienstes oder aber die zu übernehmenden Kosten für ein Pflegeheim.

Schwerbehinderung und Ansprüche

Wer eine Schwerbehinderung hat, braucht oft Hilfeleistungen. Um diesen Bedürfnissen gerecht zu werden, besteht die Möglichkeit zur Verleihung von Nachteilsausgleichen durch Merkzeichen im Schwerbehindertenausweis wie z.B. das Merkzeichen „aG“, welches zur Benutzung von Schwerbehindertenparkplätzen berechtigt. Zuständig ist hierfür in Niedersachsen das Niedersächsische Landesamt für Soziales, Jugend und Familie. Arbeitnehmer mit einem Grad der Behinderung von 30 haben die Möglichkeit, einem Schwerbehinderten gleichgestellt zu werden, – die sogenannte Gleichstellung – durch die Agentur für Arbeit. Bei bestimmten körperlichen Beeinträchtigungen besteht darüber hinaus die Möglichkeit, durch die Krankenkasse eine Langfristverordnung zu erhalten, durch welche das Budget des verordnenden Arztes nicht belastet wird. Um schwerbehinderten Menschen ein möglichst selbstbestimmtes Leben zu ermöglichen, besteht auch die Möglichkeit, diesen durch den Leistungsträger ein persönliches Budget zur Verfügung zu stellen, aus welchem dann die benötigten Hilfen selbst beschafft werden können.

Recht der gesetzlichen Krankenversicherung

Die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung sind in einem Leistungskatalog zusammengefasst. Heilbehandlungen, welche in diesem Katalog nicht aufgeführt sind, werden von den Versicherungen mit dem Hinweis darauf, dass diese nicht vorgesehen sind, abgelehnt. Es kann aber bei einigen Leistungen durchaus ein Leistungsanspruch bestehen. Diese Ansprüche sind von der Rechtssprechung herausgearbeitet worden, da in Ausnahmefällen von einem „Systemversagen“ ausgegangen wird. Das Bundesverfassungsgericht hat darüber hinaus in seinem „Nikolausbeschluss“ bei lebensbedrohenden Erkrankungen Ausnahmefälle zugelassen. Zu Denken ist auch an den sogenannten „Off-Label Use“.

Freiwillig Versicherte und privat Krankenversicherte im Basistarif

Wer eine freiwillige Versicherung mit Krankengeldleistungen gewählt hat, muss sich auch über diese Leistungen nicht selten mit dem Versicherer auseinandersetzen. Ebenso wirft der Basistarif der privaten Versicherer einige Rechtsfragen auf und hat ein gesteigertes Risiko für Betroffene, mit Leistungsverweigerungen konfrontiert zu werden.

Wir begleiten Sie in allen Angelegenheiten der Sozialversicherung – gleich, ob gesetzliche Unfallversicherung, gesetzliche Rentenversicherung, Kranken- oder Pflegeversicherung bzw. private Versicherungen involviert sind.

Sozialrechtliche Betriebsprüfung

In regelmäßigen Abständen findet bei Selbstständigen durch die Einzugsstelle die sozialrechtliche Betriebsprüfung statt. Hierbei wird überprüft, ob alle im Betrieb Beschäftigten ordnungsgemäß angemeldet sind und alle Beiträge in zutreffender Höhe abgeführt worden sind. Hierbei kommt es nicht selten zu bösen Überraschungen und erheblichen Nachforderungen, für welche der Unternehmer fast vollumfänglich einzustehen hat. Um diesen zu entgehen, besteht die Möglichkeit für einzelne Auftragnehmer, ein Statusfeststellungsverfahren durchzuführen. Auch hierbei unterstützen wir Sie gerne.