Herzog & Biendarra

Versicherungsrecht

Ihr Recht in guten Händen

Private Versicherungen sichern mannigfache Risiken unseres täglichen Lebens ab. Ob private Unfallversicherung, private Haftpflichtversicherung, Lebensversicherung, Berufsunfähigkeitsversicherung oder zusätzliche Rentenversicherung – niemand mag auf diese Absicherungen verzichten. Auch besondere Formen wie etwa die Great Desease oder Dread Desease als Absicherung gegen schwere Krankheiten finden ihre Kunden. In der Praxis relevant sind auch die private Krankenversicherung, Hausratversicherung, Gebäudeversicherung und Rechtsschutzversicherung.

Leider wird die Eintrittspflicht bei privaten Versicherungen zwischen den Vertragspartnern oft streitig und führt zu gerichtlichen Auseinandersetzungen. Auch die Voraussetzungen der Beendigung des Versicherungsvertrages durch Kündigung werden vielfach Gegenstand rechtlicher Auseinandersetzungen. Versicherte übersehen nicht selten die AGB-V in der Anlage zum Vertrag (Allgemeine Versicherungsbedingungen) und kommen ihren Obliegenheiten nicht nach.

Unsere Leistungen im Versicherungsrecht

Wir prüfen entsprechende Sachverhalte und helfen Ihnen bei der Durchsetzung Ihrer berechtigten Ansprüche gegen private Versicherer. Auch beraten wir Sie vor Abschluss von Verträgen, indem wir den Versicherungsvertrag rechtlich prüfen und Sie auf Problempunkte hinweisen. Wir lesen gern das „Kleingedruckte“ für Sie und lassen Sie auch mit einer Kündigung nicht allein.