Herzog & Biendarra

Arbeitsrecht in der Kanzlei

Ihr Recht in guten Händen

Arbeitsrechtliche Konflikte prägen den Alltag vieler Menschen. Die Rechtsmaterie spaltet sich auf in das Individualarbeitsrecht (Verhältnis Arbeitgeber-Arbeitnehmer) und das kollektive Arbeitsrecht (Recht der Tarifvertragsparteien). Das Individualarbeitsrecht ist in seinen Grundzügen in den §§ 611 ff. BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) normiert. Viele arbeitsrechtliche Vorschriften begründen einen Schutz gegenüber dem wirtschaftlich schwächeren Arbeitnehmer. Ausdrücklich lassen dies etwa die Vorschriften zum Mutterschutz oder zum Arbeitsschutz erkennen. Vielfach ist es, aber auch das Arbeitsgericht, das Gesetze hier zugunsten des Arbeitnehmers ausgelegt. Gesetzlich geregelt ist auch der Anspruch auf Urlaub und einiges mehr in flankierenden Gesetzen.

Die Kündigung

Kündigungen machen einen großen Anteil an arbeitsrechtlichen Auseinandersetzungen aus. Immer geht es um die Wirksamkeit einer Kündigung. Dabei muss man sich unter anderem mit

  • dem allgemeinen und besonderen Kündigungsschutz
  • mit der Kündigungsfrist
  • mit den formalen Anforderungen

befassen.

Dabei ist immer Eile geboten, da nach Ablauf der dreiwöchigen Klagefrist nach Erhalt die Kündigung unangreifbar wird.

Im Nachgang zu einer Beendigung des Arbeitsverhältnisses spielt oft das Zeugnis eine Rolle oder eine Überstundenvergütung. 

Die fristlose außerordentliche Kündigung beschäftigt als Beendigung des Arbeitsverhältnisses mit Sanktionscharakter und wegen ihrer möglichen weiteren Rechtsfolgen Betroffene besonders. Hier ist immer kompetenter Rechtsrat gefragt, wie Sie ihn in der Kanzlei Herzog & Biendarra finden.

Arbeitgeber müssen kämpfen – Personalwesen und Betriebsrat

Unternehmer müssen sich mit dem Arbeitsmarkt, dem Personalwesen und häufig auch dem Betriebsrat auseinandersetzen. Von ihrer Warte aus sind arbeitsrechtliche Regelungen häufig noch komplexer. Bekommt man es etwa bei Anstellungen von Menschen mit einer Schwerbehinderung mit dem Integrationsamt zu tun oder streitet mit dem Betriebsrat, sind dies aus Sicht des Arbeitgebers oft nur zusätzliche Belastungen des unternehmerischen Alltags. Die Abrechnung sowie Abführung von Lohn und Gehalt, Mindestlohnfragen oder die gesetzliche Unfallversicherung sind für die Geschäftsführung nicht immer leicht zu durchdringende Rechtsmaterien. Das gilt umso mehr, als der Geschäftsführer zum Beispiel bei einer GmbH schnell persönliche Haftungstatbestände verwirklichen kann, wenn er hier Fehler macht. Qualifizierte anwaltliche Begleitung ist deshalb unabdingbar. Das gilt ebenso für die Gestaltung spezieller Arbeitsverhältnisse wie beispielsweise Heimarbeit. Wir, die Anwälte von Herzog & Biendarra sind auf Ihrer Seite.