Herzog & Biendarra

Vertragsrecht in der Kanzlei

Ihr Recht in guten Händen

Verträge gehören zu unserem Alltag. Ob wir unsere Zeitung am Kiosk kaufen oder einen Kreditvertrag unterzeichnen, immer handelt es sich rechtlich um einen Vertrag. Alle Verträge bestehen in der Basis aus einem Angebot und dessen Annahme. Die Vertragsarten haben daneben verschiedene rechtliche Strukturen. Der Kaufvertrag etwa sichert die Übergabe des Kaufgegenstandes gegen Zahlung des Kaufpreises, der Arbeitsvertrag regelt die Dienstleistung gegen Entgelt und der Lizenzvertrag die Vergabe der Lizenz gegen Zahlung einer Gebühr. Hier steht einer Leistung eine Gegenleistung gegenüber, ein Anspruch einem anderen. Dies gilt auch bei einer Hypothek, die neben dem schuldrechtlichen Vertrag zusätzlich ins Grundbuch eingetragen wird. Letzteres trifft auf die meisten Verträge im Grundstücksrecht zu. Der Ehevertrag hingegen regelt die Zuweisung von Vermögensgegenständen innerhalb und bei Beendigung einer Ehe. Verträge unterliegen der Auslegung, was ihr Verständnis oft sehr schwierig macht. Neben den Vertragsklassikern prägen heute moderne Formen wie Leasing und Franchising das Privatrecht. Verträge können auf der Basis rechtlicher Freiheit geschlossen werden. Diese Vertragsfreiheit wird bei verschiedenen Personengruppen eingeschränkt. So haben Verbraucher ein Recht auf eine ordnungsgemäße Widerrufsbelehrung und ein ausdrückliches Widerrufsrecht. Arbeitnehmer genießen einen besonderen Schutz bei der Gestaltung von Arbeitsverträgen.

Gewährleistung in Verträgen

Bei der Durchführung von Verträgen spielen unter anderem Störungen und ihre Folgen eine Rolle in der rechtlichen Praxis. Die verschiedenen Vertragstypen sehen neben allgemeinen Regelungen oft spezielle Abläufe bei Nichterfüllung, Schlechtleistung und Schlechterfüllung vor. Mängel sind bei vielen Verträgen eine besondere Ausprägung der Schlechterfüllung. Beim Mietvertrag ist die Mängelgewährleistung anders geregelt als im Kaufvertrag oder Werkvertrag. Bei der Autoreparatur in einer Werkstatt können werkvertragliche und kaufvertragliche Elemente eine Rolle spielen. Der Werkmangel unterscheidet sich vom Sachmangel. Eine Garantie schafft einen besonderen Anspruch auf Mangelfreiheit für einen speziellen Zeitraum.

Oft spielt ist der Begriff der zugesicherten Eigenschaft ein wichtiges Kriterium bei der Mängelgewährleistung.

Unsere Leistungen im Vertragsrecht

Wir prüfen und gestalten Verträge für Sie. Damit schaffen wir ein Höchstmaß an Rechtssicherheit für Ihre Vertragsangelegenheiten im privaten und unternehmerischen Bereich.